Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.2005 - 4 BN 19.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17203
BVerwG, 02.06.2005 - 4 BN 19.05 (https://dejure.org/2005,17203)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.2005 - 4 BN 19.05 (https://dejure.org/2005,17203)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - 4 BN 19.05 (https://dejure.org/2005,17203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge der aktenwidrigen Sachverhaltsfeststellung - Recht eines Normenkontrollgerichts zur erneuten Überprüfung eines Bebauungsplans in einem zweiten Normenkontrollverfahren nach Heilung von Mängeln in einem ergänzenden Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 214; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Neuerlicher Antrag auf Normenkontrolle nach Behebung des zunächst festgestellten Planmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 4 BN 19.05
    Nach einer Behebung des im Normenkontrollverfahren festgestellten Mangels in einem ergänzenden Verfahren ist ein Antragsteller nicht gehindert, in einem zweiten Normenkontrollverfahren die für nicht durchgreifend angesehenen Rügen erneut zu erheben (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 BVerwG 4 BN 16.02 BRS 65 Nr. 49; vgl. Beschluss vom 20. Juni 2001 BVerwG 4 BN 21.01 BRS 64 Nr. 58).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 4 BN 19.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 BVerwG 4 B 182.97 Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1; Urteil vom 2. Februar 1984 BVerwG 6 C 134.81 BVerwGE 68, 338 ).
  • BVerwG, 11.12.2002 - 4 BN 16.02

    Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 4 BN 19.05
    Nach einer Behebung des im Normenkontrollverfahren festgestellten Mangels in einem ergänzenden Verfahren ist ein Antragsteller nicht gehindert, in einem zweiten Normenkontrollverfahren die für nicht durchgreifend angesehenen Rügen erneut zu erheben (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2002 BVerwG 4 BN 16.02 BRS 65 Nr. 49; vgl. Beschluss vom 20. Juni 2001 BVerwG 4 BN 21.01 BRS 64 Nr. 58).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 4 BN 19.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 1997 BVerwG 4 B 182.97 Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1; Urteil vom 2. Februar 1984 BVerwG 6 C 134.81 BVerwGE 68, 338 ).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 4 BN 19.05
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1999 BVerwG 4 BN 41.99 UPR 2000, 226 und vom 4. Juli 2001 BVerwG 4 B 51.01 ).
  • BVerwG, 04.07.2001 - 4 B 51.01
    Auszug aus BVerwG, 02.06.2005 - 4 BN 19.05
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1999 BVerwG 4 BN 41.99 UPR 2000, 226 und vom 4. Juli 2001 BVerwG 4 B 51.01 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht